Selbständige Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen im BA-/ MA-Studium des Fachgebiets Städtebau, insbesondere in der Entwurfslehre.
Konzeption und Durchführung von Exkursionen.
Wissenschaftliche Mitarbeit in der Forschung und in der Selbstverwaltung, insbesondere Mitwirkung an wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Dokumentationen und Ausstellungen des Fachgebiets.
Selbständige Bearbeitung eines Forschungsteilgebietes in den Forschungsschwerpunkten des Fachgebiets: Transformation des baulichen Bestands, Urbane Obsoleszenz, strategische Innenentwicklung, Bodenpolitik oder eines selbstgewählten Forschungsthemas.
Voraussetzungen:
Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Architektur, der Landschaftsarchitektur oder der Stadt- und Regionalplanung. Der geforderte Abschluss muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen.