Juristische und interdisziplinäre Fragestellungen beim Vollzug des Krankenversicherungsrechts bearbeiten
Die Umsetzung der Massnahmen zur Qualitätsentwicklung nach Artikel 58 ff. KVG begleiten, insbesondere bei der Erarbeitung von konzeptuellen und strategischen Grundlagen zur Qualitätsentwicklung mitwirken, Qualitätsverträge prüfen und deren Genehmigung durch den Bundesrat vorbereiten
Die Umsetzung der Vorgaben zur Weitergabepflicht nach Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b und Absatz 3bis KVG begleiten, insbesondere bei der Kontrolle der Einhaltung der Weitergabepflicht mitarbeiten und Verwaltungsverfahren durchführen
Berichte und Stellungnahmen im Bereich der Qualitätsentwicklung und Weitergabepflicht erstellen
Rechtsetzungsgeschäfte im Bereich der Qualitätsentwicklung und der Weitergabepflicht vorbereiten und daran mitwirken