Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Sie sind nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Typische Aufgaben sind:
Richter*innen
- entscheiden über Mietstreitigkeiten, Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Schadensersatzansprüche u. a.
- entscheiden über die Rechtsmäßigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie von Verwaltungsakten, über das Bestehen von Ansprüchen gegenüber dem Finanzamt
- bestellen für unterstützungsbedürftige Betroffene rechtliche Betreuer
- prüfen die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- leiten die Verhandlungen und hören die Betei...