Sie übernehmen Tätigkeiten in der ambulanten Familienhilfe, sowohl aufsuchend, als auch in Barntrup stationierten Örtlichkeiten für zentrales Arbeiten.
Die Aufgabe ist zunächst befristet auf 2 Jahre und umfasst eine 50% Stelle.
In der ambulanten Familienhilfe können Sie folgende Einsätze ausgestalten: Aufgaben nach § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe), § 35 SGB VIII (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), § 27 Abs.2 i.V § 18 SGB VIII (Umgangsbegleitung), § 30 SGB (Erziehungsbeistandschaft).
Sie stehen im Interesse der betreuten Familie/des betreuten Kindes mit unterschiedlichen Fachdiensten im Austausch.
Sie passen zu uns, wenn:
Sie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge*in, Erzieher*in, Heilpädagoge*in oder Heilerziehungspfleger*in oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können.