sämtliche Tätigkeiten, die im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz vorgesehen sind
Übernahme der Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess
Delegation und Subdelegation an die pflegerischen Assistenzberufe lt. GuKG sowie der medizinisch-pflegerischen Assistenzberufe (z.B. StationssekretärInnen, OrdinationsassistentInnen, etc.)
Umsetzung der Anforderungen des psychiatrischen/forensichen Fachbereichs mit dem höchsten Maß an Patientensicherheit
Management komplexer Pflegesituationen
exzellente Patientenbeobachtung und Interpretation von Zeichen und Symptomen
Anleitung, Begleitung und Beurteilung von Auszubildenden
Pflege qualitätsorientiert und in Kooperation mit anderen Berufsgruppen durchführen
Voraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Nachweis der Berufsberechtigung (spätestens bei Dienstantritt)