Zu den wesentlichen Aufgaben gehört es, die beantragten Investitionsförderungen in baulicher Hinsicht auf Förderfähigkeit zu bewerten und die Baudurchführung auf Einhaltung der maßgebenden Vorschriften sicherzustellen:
- baufachliche Gesamtprüfung und -begleitung von Krankenhausbaufördermaßnahmen nach § 44 LHO im Rahmen der Krankenhausbauförderung
- Prüfen von Antragsunterlagen bei Fördermaßnahmen des Krankenhausbaus und für Zuwendungsbaubaumaßnahmen gemäß ZBau § 44 LHO überwiegend für Baumaßnahmen mit besonderen und überdurchschnittlichen Planungsanforderungen
- Baufachliche Prüfung gemäß Anlage 4 VV § 44 LHO für kommunale, gemeinnützige und private Krankenhausbaufördermaßnahmen gemäß Krankenhausfinanzierungs-, Landeskrankenhausgesetz M-V und Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
- Teilnahme an Vorbesprechungen zur Fördermaßnahme, Beratung zum Bau-/R...